Sozioökonomische Evaluation

im Projekt „BienenBrückenBauen – Wildpflanzen für Wildbienen: ein Mitmachprojekt in Dresden“

Auftragszeitraum: von 12.08.2024 bis 28.02.2028

Auftraggeberin: Umweltzentrum Dresden e. V., Schützengasse 16 – 18, 01067 Dresden

Ansprechpartnerin: Annett Römer, annett.roemer@uzdresden.de, 01522 4799 178

Ablauf Angebotsfrist: 02.08.2024, Uhrzeit: 12 Uhr

Bindefrist endet am: 01.09.2024

Budget: 113.000 Euro (inkl. Umsatzsteuer).

DOWNLOAD der erforderlichen Angebots-Unterlagen.

1. Hintergrund und Anlass

Der starke Rückgang von Insekten ist hauptsächlich auf den Verlust von Lebensräumen und damit fehlenden Nist- und Nahrungsangeboten zurückzuführen. Um diesem Trend entgegenzuwirken, zielt das vorliegende Projekt auf Anpflanzungen von Wildpflanzen als Pollen- und Nektarlieferanten sowie auf die Schaffung von Nisthabitaten. Durch eine gezielte Auswahl von Projektflächen und ihre räumlich gut verteilte Anordnung soll ein wertvoller Habitatverbund im Stadtgebiet Dresden geschaffen werden.

Derzeit sind kaum Aussagen zur tatsächlichen Bestandssituation der Wildbienen in Sachsen möglich, unter anderem, weil nur sehr wenige Artenkenner*innen die über 400 sächsischen Wildbienenarten sicher bestimmen können.

Deshalb sollen im Rahmen des Projekts interessierte Bürger*innen für die Artengruppe sensibilisiert und in der Bestimmung von Wildbienen geschult werden. Diese neuen Artkenner*innen sollen zukünftig an der Datenerfassung der Wildbienen Sachsens mitwirken können.

Um die Datenlage schnellstmöglich zu verbessern, wird im Stadtgebiet Dresden während der Projektlaufzeit ein Wildbienenmonitoring durchgeführt, um zielführende Artenschutzmaßnahmen realisieren zu können.

Das Projekt schafft aufgrund der vielfältigen Einbindung der Dresdner Bürger*innen Akzeptanz, fördert den Wissenstransfer und ist auf andere Städte und Gemeinden übertragbar.

Im Projekt werden verschiedenste Formate der Öffentlichkeitsarbeit entwickelt und durchgeführt, um Bürger*innen unabhängig vom Alter oder Vorwissen für Wildbienenschutz zu sensibilisieren.

In der vereinseigenen Gärtnerei werden für Wildbienen wertvolle, heimische Wildpflanzenarten vorkultiviert und mit Hilfe von Bürger*innen im Stadtgebiet ausgebracht.

Mit einem standardisierten Monitoring wird die aktuelle Situation der Wildbienen im urbanen Teil des Dresdner Stadtgebiets erfasst. Gleichzeitig sind praktische Maßnahmen zur Verbesserung der Reproduktionsstätten und zum Pflanzenangebot vorgesehen. Diese werden durch standardisierte Erhebungen begleitet, um so Aussagen über die Erfolge der Maßnahmen sowie Handlungsempfehlungen abzuleiten.

Die durch das Projekt gesteigerte Akzeptanz für Insektenschutzmaßnahmen im urbanen Raum soll langfristig die Umsetzung künftiger Maßnahmen für den Erhalt der Artenvielfalt erleichtern.

Das Projekt „BienenBrückenBauen“ wird von 2023 bis 2028 im Bundesprogramm Biologische Vielfalt durch das Bundesamt für Naturschutz (BfN) mit Mitteln des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz und mit Mitteln des Sächsischen Staatsministeriums für Energie, Klima, Umwelt und Landwirtschaft gefördert. Das Bundesprogramm Biologische Vielfalt fördert deutschlandweit Projekte, denen im Rahmen der Nationalen Strategie zur Biologischen Vielfalt (NBS) eine gesamtstaatlich repräsentative Bedeutung zukommt oder die diese Strategie in besonders beispielhafter und maßstabgebender Weise umsetzen. Die im Rahmen des Bundesprogramms geförderten Maßnahmen sollen dazu beitragen, den Rückgang der biologischen Vielfalt zu stoppen und mittel- bis langfristig in einen positiven Trend umzukehren.

Durch die Maßnahmen im Projekt sollen folgende Ziele erreicht werden:

  • Sensibilisierung der Bürger*innen für den Insektenschutz
  • Vermittlung von umfassenden Artenkenntnissen zu heimischen Wildbienen
  • Erhöhung der Anzahl von Artenspezialist*innen in Sachsen
  • Wissensvermittlung und Schaffung von Bildungsangeboten zu Themen der Biodiversität, zum Wildbienenschutz, Wert und Verwendung von Wildpflanzen
  • Praktischer Schutz und Umsetzung von Hilfsmaßnahmen für Wildbienen in Anpassung an deren differenzierte Lebensweise der verschiedenen Arten zur Stärkung der Populationen
  • Vermehrung und Ansiedlung geeigneter heimischer Nektar- und Pollenpflanzen im Projektraum für Wildbienen und andere Insekten zur dauerhaften Verbesserung des Nahrungsangebotes
  • Erstellung von Handlungsempfehlungen für Akteure im Natur- und Artenschutz auch auf Grundlage der Monitoringergebnisse
  • Befähigung zu eigenständigem, fachlich richtigem Handeln der Dresdner Bürger*innen beim Wildbienen- und Wildpflanzenschutz
  • Intensives Monitoring der vorkommenden Wildbienenarten in einem definiertem Projektraum als repräsentatives Referenzgebiet
  • populationsschonende Erfassung von gut bestimmbaren Arten auch mit Beteiligung der Bevölkerung ohne Entnahme von Individuen im Großraum Dresden
  • Aufarbeitung der Daten zur Beurteilung der aktuellen Bestandssituation von Wildbienenvorkommen im Stadtgebiet Dresden
  • Überführung der Daten in die zentrale Artdatenbank des Landes Sachsen

2. Aufgabenstellung

Die Evaluation soll neben einer abschließenden Wirkungsfeststellung auch die Projektsteuerung unterstützen und die Prozesse in den einzelnen Arbeitspaketen begleiten. Im Rahmen dieser Ausschreibung wird ausschließlich eine sozioökonomische Evaluation durchgeführt. Ausgehend vom Projektziel 1 aus dem Grobkonzept (Anlage 1-2) soll der Auftragnehmer ein detailliertes Feinkonzept entwickeln, in dem mindestens drei Teilziele herausgearbeitet werden sollen. Dieses Feinkonzept soll den AG befähigen, seine Methoden bei der zielgruppengerechten Vermittlung von Wissen zu Wildbienen im Rahmen der durchgeführten Veranstaltungen und bei der Öffentlichkeitsarbeit stetig anzupassen und zu verbessern.

Darüber hinaus soll ermittelt werden, ob der AG durch seine Maßnahmen die Bürger*innen der Stadt Dresden animieren konnte, selbst tätig zu werden. Dabei können die Ergebnisse aus dem Citizen Science (Eingabe in Portal Insekten Sachsen) einbezogen werden, um daran zu messen, ob das Wissen über die Artenkenntnis vertieft und damit die Bestimmungssicherheit der angehenden Artenkenner*innen höher werden.

Insgesamt sollen die Handlungskompetenzen der Teilnehmenden in Bezug auf Wildbienenbestimmung, Pflanzenkenntnis und Maßnahmen der Wildbienenförderung und deren Einfluss auf das praktische Handeln aufgezeigt werden

Getrennt nach den Ebenen Wissen, Einstellung und Handeln sollen die Teilnehmenden am Projekt jährlich befragt werden. Die Auswertung der jeweiligen Befragungen wird Teil der Zwischenberichte sein.

Welche Details dabei aufgenommen werden sollen, wird in einem ersten gemeinsamen Workshop zwischen AG und AN festgelegt.

3. Zu erbringende Leistungsbausteine im Detail

 

3.1. Auftaktworkshop (Teilleistung 1)

In einem ganztägigen Auftaktworkshop stellt der AG dem AN das Projekt BienenBrückenBauen detailliert vor. Darüber hinaus werden Teilziele, welche in Folge vom AN evaluiert werden sollen, gemeinsam festgelegt. Die Einzelheiten der Befragungen von Teilnehmenden (z. B. Alter, Bildungsgrad, Intention zur Teilnahme, Vorwissen usw.) werden gemeinsam ausgearbeitet. Der Auftaktworkshop findet im Umweltzentrum Dresden in Präsenz statt, die Räumlichkeiten und Technik werden durch den AG gestellt.

3.2. Feinkonzept (Teilleistung 2)

Aus den Ergebnissen des Auftaktworkshops erstellt der AN ein Feinkonzept, in welchem mindestens drei sozioökonomische Ziele des Projektes und wie die Erreichung dieser Ziele überprüft werden soll, dargestellt werden.

3.3. Erstellung und Durchführung einer Anfangsbefragung der Teilnehmenden am Projekt BBB (Teilleistung 3)

In einer ersten Befragung der Teilnehmenden soll der Wissenstand zur Kenntnis von Wildbienen und Wildpflanzen sowie der biologischen Vielfalt und deren Bedeutung abgefragt werden. Dazu entwickelt der AN Fragebögen. Diese Fragebögen werden dem AG zur Verfügung gestellt und von diesem an die Teilnehmenden weitergeleitet. Die Auswertung der Befragung übernimmt der AN.

 3.4. Zwischenbericht 2024 (Teilleistung 4)

Die Ergebnisse der Befragungen aus dem Jahr 2024 werden in einer Präsentation und in einem Bericht (Textteil mind. drei Seiten) dargestellt. Dieser Bericht wird in den jährlichen Zwischenbericht vom AG für die Fördermittelgeber Eingang finden. Darüber hinaus werden diese Ergebnisse bei dem Treffen der projektbegleitenden Arbeitsgruppe (PAG) vorgestellt (Teilleistung 5).

3.5. Ergebnispräsentation in der projektbegleitenden Arbeitsgruppe (PAG) (Teilleistung 5)

Die Ergebnisse der Evaluation werden durch den AN bei einem ganztägigen Treffen der projektbegleitenden Arbeitsgruppe (PAG) vorgestellt. Dazu wird eine PowerPoint-Präsentation angefertigt. Die PAG findet 2025 in Dresden in Präsenz statt.

3.6. Gruppendiskussionen, persönliche Befragungen bei Veranstaltungen (Teilleistung 6)

Im Laufe des Jahres 2025 soll der AN bei Veranstaltungen des AG persönliche Befragungen durchführen. Darüber hinaus soll der AN zwei Diskussionsrunden mit jeweils 8 bis 10 am Projekt beteiligten Personen durchführen. Die dabei gewonnenen Erkenntnisse sollen der Weiterentwicklung des Projektes BBB in Sachen Umwelt- und Akzeptanzbildung und Öffentlichkeitsarbeit dienen. Die Ergebnisse der Befragungen werden in den Ergebnisbericht 2025 einfließen und Grundlage für die Befragung der Teilnehmenden 2026 (Teilleistung 10) sein.

3.7. Erstellung und Durchführung einer Befragung der Teilnehmenden am Projekt BBB im Jahr 2025 (Teilleistung 7)

In einer Wiederholungsbefragung der Teilnehmenden soll der Wissenszuwachs zur Kenntnis von Wildbienen und Wildpflanzen sowie der Biologischen Vielfalt und deren Bedeutung abgefragt werden. Die dazu vom AN entwickelten Fragebögen werden in Abstimmung mit dem AG ggf. angepasst. Diese Fragebögen werden dem AG zur Verfügung gestellt und von diesem an die Teilnehmenden weitergeleitet. Die Auswertung der Befragung übernimmt der AN.

3.8. Zwischenbericht 2025 (Teilleistung 8)

Die Ergebnisse der Befragungen aus dem Jahr 2025 werden in einer Präsentation und in einem Bericht (Textteil mind. drei Seiten) dargestellt. Dieser Bericht wird in den jährlichen Zwischenbericht vom AG für die Fördermittelgeber Eingang finden. Darüber hinaus werden diese Ergebnisse bei dem Treffen der projektbegleitenden Arbeitsgruppe (PAG) vorgestellt (Teilleistung 9).

3.9. Ergebnispräsentation in der projektbegleitenden Arbeitsgruppe (PAG) (Teilleistung 9)

Die Ergebnisse der Evaluation werden bei einem ganztägigen Treffen der projektbegleitenden Arbeitsgruppe (PAG) vorgestellt. Dazu wird eine PowerPoint-Präsentation angefertigt. Die PAG 2026 findet in Dresden in Präsenz statt.

3.10. Erstellung und Durchführung einer Befragung der Teilnehmenden am Projekt BBB im Jahr 2026 (Teilleistung 10)

In einer Wiederholungsbefragung der Teilnehmenden soll der Wissenszuwachs zur Kenntnis von Wildbienen und Wildpflanzen sowie der Biologischen Vielfalt und deren Bedeutung abgefragt werden. Die dazu vom AN entwickelten Fragebögen werden in Abstimmung mit dem AG ggf. angepasst. Diese Fragebögen werden dem AG zur Verfügung gestellt und von diesem an die Teilnehmenden weitergeleitet. Die Auswertung der Befragung übernimmt der AN.

3.11. Zwischenbericht 2026 (Teilleistung 11)

Die Ergebnisse der Befragungen aus dem Jahr 2026 werden in einer Präsentation und in einem Bericht (Textteil mind. drei Seiten) dargestellt. Dieser Bericht wird in den jährlichen Zwischenbericht vom AG für die Fördermittelgeber Eingang finden. Darüber hinaus werden diese Ergebnisse bei dem Treffen der projektbegleitenden Arbeitsgruppe (PAG) vorgestellt (Teilleistung 12).

3.12. Ergebnispräsentation in der projektbegleitenden Arbeitsgruppe (PAG) (Teilleistung 12)

Die Ergebnisse der Evaluation werden bei einem ganztägigen Treffen der projektbegleitenden Arbeitsgruppe (PAG) vorgestellt. Dazu wird eine PowerPoint-Präsentation angefertigt. Die PAG 2027 findet in Dresden in Präsenz statt.

3.13. Erstellung und Durchführung einer Befragung der Teilnehmenden am Projekt BBB im Jahr 2027 (Teilleistung 13)

In einer Abschlussbefragung der Teilnehmenden soll der Wissenszuwachs zur Kenntnis von Wildbienen und Wildpflanzen sowie der biologischen Vielfalt und deren Bedeutung abgefragt werden. Die Fragebögen werden vom AN in Abstimmung mit dem AG entwickelt. Diese Fragebögen werden dem AG zur Verfügung gestellt und von diesem an die Teilnehmenden weitergeleitet. Die Auswertung der Befragung übernimmt der AN.

3.14. Zwischenbericht 2027 (Teilleistung 14)

Die Ergebnisse der Befragungen aus dem Jahr 2027 werden in einer Präsentation und in einem Bericht (Textteil mind. drei Seiten) dargestellt. Dieser Bericht wird in den jährlichen Zwischenbericht vom AG für die Fördermittelgeber Eingang finden. Darüber hinaus werden diese Ergebnisse bei dem Treffen der projektbegleitenden Arbeitsgruppe (PAG) vorgestellt (Teilleistung 15)

3.15. Ergebnispräsentation in der projektbegleitenden Arbeitsgruppe (PAG) (Teilleistung 15)

Die Ergebnisse der Evaluation werden bei einem ganztägigen Treffen der projektbegleitenden Arbeitsgruppe (PAG) vorgestellt. Dazu wird eine PowerPoint-Präsentation angefertigt. Die PAG 2028 findet in Dresden in Präsenz statt.

3.16. Gesamtbericht (Teilleistung 16)

Nach Durchführung der Evaluation sollte ein ausführlicher Evaluationsbericht (30 bis 50 Seiten exklusive Anhang) erstellt werden, der sich an die Zuwendungsgeber (BfN, BMUV, Programmbüro, SMEKUL) und die direkten Projektbeteiligten richtet. Weiterhin sollte für weitere Zielgruppen ein veröffentlichungsfähiger Kurzbericht (7 bis 10 Seiten) erstellt werden, der die Ergebnisse und Schlussfolgerungen der Evaluation sowie daraus resultierenden Empfehlungen kurz zusammenfasst. Über die Verbreitung des Kurzberichtes zur Evaluation wird in den projektbegleitenden Arbeitsgruppen beraten.

Der Bericht soll nachvollziehbar den Evaluationsgegenstand (das Projekt bzw. die Projektmaßnahmen), seinen Kontext (die NBS-Bezüge), die Evaluationsziele, -verfahren und -ergebnisse beschreiben. Die im Rahmen der Evaluation gewonnen Ergebnisse und Daten sind mit den im Vorfeld definierten Projektzielen und Zielwerten zu den projektspezifischen Indikatoren zu vergleichen und entsprechend zu bilanzieren. Ein Nicht-Erreichen bestimmter Ziele ist nachvollziehbar zu begründen. Der Bericht soll nachvollziehbare Daten zu den Informationsquellen, der Analyse, der Bewertung und den Empfehlungen enthalten. Befunde, Interpretationen und Empfehlungen sind klar voneinander zu trennen. Ergebnisinterpretationen sind nachvollziehbar zu begründen.

Eine Mustergliederung wird vom AG zur Verfügung gestellt.

4. Ausführungsfristen, Zahlungen

 4.1. Teilleistungen und Ausführungsfristen

• Für Teilleistung 1 (Auftaktworkshop) gilt folgende Ausführungsfrist: 30.08.2024.

• Für Teilleistung 2 (Feinkonzept) gilt folgende Ausführungsfrist: 31.10.2024.

• Für Teilleistung 3 (Anfangsbefragung 2024) gilt folgende Ausführungsfrist: 31.11.2024.

• Für Teilleistung 4 (Zwischenbericht) gilt folgende Ausführungsfrist: 31.01.2025.

• Für Teilleistung 5 (PAG-Teilnahme und Vorstellung Ergebnisse) gilt folgende Ausführungsfrist: 30.04.2025.

• Für Teilleistung 6 (Gruppendiskussionen/Befragungen) gilt folgende Ausführungsfrist: 30.09.2025.

• Für Teilleistung 7 (Befragung) gilt folgende Ausführungsfrist: 30.09.2025.

• Für Teilleistung 8 (Zwischenbericht) gilt folgende Ausführungsfrist: 15.12.2025.

• Für Teilleistung 9 (PAG-Teilnahme und Vorstellung Ergebnisse) gilt folgende Ausführungsfrist: 30.04.2026.

• Für Teilleistung 10 (Befragung) gilt folgende Ausführungsfrist: 30.09.2026.

• Für Teilleistung 11 (Zwischenbericht) gilt folgende Ausführungsfrist: 15.12.2026.

• Für Teilleistung 12 (PAG-Teilnahme und Vorstellung Ergebnisse) gilt folgende Ausführungsfrist: 30.04.2027.

• Für Teilleistung 13 (Abschlussbefragung) gilt folgende Ausführungsfrist: 30.09.2027.

• Für Teilleistung 14 (Zwischenbericht) gilt folgende Ausführungsfrist: 15.12.2027.

• Für Teilleistung 15 (PAG-Teilnahme und Vorstellung Ergebnisse) gilt folgende Ausführungsfrist: 28.02.2028.

• Für Teilleistung 16 (Gesamtbericht) gilt folgende Ausführungsfrist: 28.02.2028.

4.2. Zahlungen

Das Gesamthonorar für die Leistung wird in 16 Teilzahlungen nach Abnahme der jeweils zugehörigen Teilleistung ausgezahlt.

Eine detaillierte Festlegung erfolgt im Zuschlagsschreiben.

5. Ergänzende Informationen

• Informationen zum Projekt BienenBrückenBauen

• Informationen zum Bundesprogramm Biologische Vielfalt

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